Maklerprovision setzt eindeutige Vereinbarung voraus
Der Käufer einer Immobilie muss nur dann eine Maklerprovision zahlen, wenn dies eindeutig vereinbart wurde. Wie das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden hat, genügt dafür eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, wonach es gestattet ist, für Verkäufer und Käufer provisionspflichtig tätig zu werden. Ebenfalls unzureichend sei die Angabe «Kaufpreis plus Maklercourtage» im Expos. Laut AG […]