Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Banken ist unwirksam
Eine den – inhaltlich gleichlautenden – Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und in Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken entsprechende sogenannte Auslagenklausel darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden, weil sie diese unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Dies hat der Bundegerichtshof auf zwei Verbandsklagen eines Verbraucherschutzvereins gegen eine Sparkasse sowie gegen eine Bank am […]