Bloße Fortsetzungsverhandlungen rechtfertigen kein Absehen von fristgemäßer Kündigungsschutzklage
Verhandlungen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach dem Ausspruch einer Kündigung allein rechtfertigen ein Absehen von einer fristgemäßen Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht, sondern erst eine bindende Vereinbarung oder Zusage über die Fortsetzung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 02.11.2012 entschieden und einen Antrag auf nachträgliche Klagezulassung zurückgewiesen. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis der […]