AG München: Anspruch auf Parabolantenne nur, wenn Empfang des gewünschten Auslandssenders nicht anders möglich ist
Das Amtsgericht München hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berechtigung zur Installation einer Parabolantenne besteht, eine Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Recht des Mieters auf Zugang zu Informationen vorgenommen. Bestehe die Möglichkeit, über eine sogenannte Set-top-Box ausländische Sender zu empfangen, sei es im Allgemeinen dem Mieter zuzumuten, die monatlichen Mehrkosten […]