Wegen unseriöser Geschäftspraktiken muss der Inhaber der beiden Firmen Amica Partnerservice und OTR Filmproduktion an einen ehemaligen Kunden seiner Partnervermittlung 5.000 Euro zurückzahlen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am 23.04.2013 mitteilt.

Der betroffene Verbraucher hatte aufgrund einer Zeitungsanzeige mit einer Dame namens Melanie den Amica Partnerservice kontaktiert und wurde von diesem an die ebenfalls vom Inhaber der Partnervermittlung betriebene OTR Filmproduktion verwiesen, um zunächst ein Videoprofil erstellen zu lassen. Die Filmfirma verlangte für die rund 20-minütige Produktion des Clips einen Betrag von 5.100 Euro, den der Kunde in der Hoffnung, eine Partnerin kennenzulernen, überwies. Als er nach einigen Monaten weder Melanie noch eine andere Frau persönlich getroffen hatte, kündigte er seinen Vertrag, forderte sein Geld zurück und klagte schließlich.

Das LG erachtete die fristlose Kündigung laut Verbraucherzentrale für rechtens, weil es sich um einen Partnervermittlungsvertrag gehandelt habe. Die Kündigung habe zur Folge, dass der betroffene Kunde nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zahlen müsse, erklärt die Verbraucherzentrale. Dazu gehöre unter anderem die Erstellung des Videoprofils, das nach Auffassung des Gerichts jedoch lediglich einen Wert von 100 Euro habe. Die Differenz von 5.000 Euro solle der Verbraucher nun zurückerhalten.

Urteil LG Hamburg Az.: 307 O 104/12

(Quelle: Beck online)