Aufnahmen aus verdeckter Videoüberwachung in Kündigungsschutzprozess nicht ohne Weiteres verwertbar
Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch dann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn die Verkäuferin dem Betrieb schon lange (hier: zehn Jahre) angehörte. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual allerdings nicht ohne Weiteres verwertet werden. Dies stellt […]