Wohngebäudeversicherung – Leistungskürzung auf Null in Fällen grober Fahrlässigkeit
Eine Leistungsreduzierung auf Null ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bei grober Fahrlässigkeit zulässig, wenn der Versicherungsnehmer die Heizung in einem leer stehenden Gebäude über einen längeren Zeitraum im Winter vollständig stilllegt und die Wasserleitung weder absperrt noch entleert, und es infolgedessen zu Frostaufbrüchen und Wasserschäden kommt. Die Parteien streiten darum, ob dem Kläger […]