Personenbedingte Kündigung wegen Haft setzt vor rechtskräftiger Verurteilung vorherige Anhörung des Arbeitnehmers voraus
Muss der Arbeitgeber mit einer mehrjährigen haftbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers rechnen, ist er regelmäßig berechtigt, personenbedingt zu kündigen. Ohne rechtskräftige Verurteilung ist nicht auszuschließen, dass sich die Annahme des Arbeitgebers als unzutreffend erweisen wird. Er muss daher vor Ausspruch der Kündigung alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternehmen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur […]