Unterlassungsanspruch des Mieters gegenüber nicht angekündigten Modernisierungsmaßnahmen
Kündigt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen entgegen § 554 III BGB nicht an und beginnt gleichwohl mit deren Durchführung, kann der Mieter deren weitere Durchführung im Wege der einstweiligen Verfügung unterbinden. Der Mieter begehrt von der Vermieterin im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung von Modernisierungsmaßnahmen, die diese zuvor nicht angekündigt hatte. Der Mieter muss Modernisierungsarbeiten des […]