Nachdem die Verhandlungen zwischen dem Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz und den einzelnen Bundesländern über eine Transfergesellschaft gescheitert ist, hat Geiwitz noch am Donnerstagabend gegenüber 10.000 Mitarbeitern die Kündigung ausgesprochen.

Betroffene Mitarbeiter müssen sich nun darüber im Klaren sein, dass sie für eine Klage gegen diese Kündigung ab Erhalt des Kündigungsschreibens nunmehr drei Wochen Zeit haben, andernfalls ist eine Verteidigung gegen die Kündigung nicht mehr möglich.

Inwieweit eine Klage Erfolg versprechend sein könnte, kann nicht für alle Mitarbeiter gleich beantwortet werden. Hierbei sind jeweils die persönlichen und sozialen Voraussetzungen eines jeden Mitarbeiters zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit, das Alter, die Qualifikation oder bestehende Unterhaltsverpflichtungen.

Die Klage gegen eine Kündigung verschafft dem Mitarbeiter zunächst folgendes: nämlich Zeit!

Aufgrund der Vielzahl der Kündigungen ist Arndt Geiwitz verpflichtet, einen so genannten Sozialplan mit Interessensausgleich mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Dieser könnte vorsehen, dass die gekündigten Mitarbeiter für den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten. Sollte dies der Fall sein, so würde diese regelung ggf. nur für diejenigen Mitarbeiter noch zur Anwendung kommen, welche innerhalb der 3-Wochenfrist auch Klage erhoben haben.

Ein entscheidender Vorteil einer Klage könnte zudem sein, dass das Schicksal des Schlecker-Konzerns noch nicht besiegelt ist. Sollte ein Investor im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens ein neues Konzept zur Sanierung des Konzerns vorlegen, so würden sich hierdurch unter Umständen auch die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei Schlecker ändern. Dies könnte dann ebenfalls Auswirkungen auf eine ausgesprochene Kündigung haben, so dass diese unwirksam wäre. Auch hier sind aber wieder die konkreten Umstände eines jeden Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Verlieren Sie daher keine Zeit. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, so kann sich eine erste Beratung durch einen auf Kündigungen spezialisierten Rechtsanwalt lohnen. Die Kanzlei Berth & Hägele Partnerschaft unterstützt Sie gerne!

Rechtsanwälte Berth & Hägele Partnerschaft

Alexander Berth

Fachanwalt für Arbeitsrecht