Kein «Vier-Augen-Prinzip» bei Datenerhebung per Laser-Geschwindigkeitsmessung
Eine Bußgeldverurteilung auf der Grundlage einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät setzt nicht voraus, dass der Messwert und seine Übertragung in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 21.06.2012 entschieden. Auch bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen gelte der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Ein «Vier-Augen-Prinzip» gebe es daher nicht. Das […]