Verletzung einer Konkurrenzschutzklausel als Mangel der Mietsache
Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 I S. 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann. Der Kläger – ein Facharzt für Orthopädie – macht gegen die Beklagte Ansprüche wegen Verletzung einer mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutzklausel geltend. Er hatte mit deren […]