OLG Hamm: Land haftet für Pkw-Schaden durch Schlagloch auf Autobahn
ür den Schaden, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf der Bundesautobahn (BAB) 52 erlitten hat, haftet das beklagte Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung, weil das Schlagloch durch eine von ihm zu verantwortende, vermeidbare Gefahrenquelle entstanden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 15.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Verurteilung des Landes durch das […]