Hälftige Haftungsquote bei nicht aufzuklärendem Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten
Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte aufgrund der Tatsache, dass von beiden beteiligten Kfz eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht, je die Hälfte des Schadens. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Zwischen einem Porsche und einem Mercedes, die sich innerstädtisch nebeneinander auf gleicher Höhe bewegten, kam es infolge Fahrstreifenwechselns zu einer Kollision. Am Porsche […]