Prozessvergleich trotz Arbeitgeberinsolvenz wirksam
Stellt die Arbeitgeberin einen Tag nach Abschluss eines Prozessvergleichs, in dem sie eine Abfindung zugesagt hat, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so führt das nicht zwangsläufig zur Anfechtbarkeit des Vergleichs wegen arglistiger Täuschung. Insbesondere dann nicht, wenn die Medien ausführlich über die Liquiditätsprobleme berichtet haben. Die Abteilungsleiterin eines Warenhauses teilte ihrer Arbeitgeberin mit, dass […]