LAG Berlin-Brandenburg: Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung führt zu Arbeitsverhältnis mit Entleiher
Ist eine Arbeitnehmerüberlassung auf Dauer angelegt, so führt dies dazu, dass ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers zum Entleiher begründet wird. Dies hat die Kammer 15 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einem Fall entschieden, in dem das Verleihunternehmen demselben Konzern angehörte wie der Entleiher (Urteil vom 09.01.2013, Az.: 15 Sa 1635/12). Die Beauftragung des Verleihers sei hier rechtsmissbräuchlich, […]