OLG Hamm: Sparkassentochter haftet Anlegern des Medienfonds VIP 4 wegen fehlerhafter Anlageberatung
Die Tochtergesellschaft einer in Dortmund tätigen Sparkasse muss einem Anleger des Medienfonds VIP 4 wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz leisten. Dies hat Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23.07.2013 entschieden. Der Kundenberater der Tochter habe den Anleger auf der Grundlage eines mangelhaften Anlageprospekts beraten und die Prospektmängel im Beratungsgespräch nicht richtig gestellt. Die Beklagte, eine Sparkassentochter, riet […]