Ein Reiseveranstalter darf die in der Buchungsbestätigung genannten Flugzeiten nicht willkürlich ändern. Das haben die Landgerichte Düsseldorf und Hannover entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Branchengrößen TUI, Alltours und Schauinsland-Reisen wegen unzulässiger Änderungen der Vertragsbedingungen verklagt.
s. hierzu den folgenden Artikel.