Aller Voraussicht nach können zahlreiche Kunden, die ab Mitte 2010 eine Baufinanzierung bei der ING-DiBa abgeschlossen haben, sich durch einen Widerruf von ihrem (aus heutiger Sicht teuren) Darlehensvertrag lösen.

Hintergrund ist dabei Folgender: Seit dem 11.06.2010 hat der Gesetzgeber ein neues Muster einer Widerrufsbelehrung definiert.  Danach soll die frist für den Widerruf erst dann zu laufen beginnen, wenn die Bank dem Verbraucher die sogenannten Pflichtangaben mitgeteilt hat. Diese ergeben sich aus § 492 Abs. 2 BGB, der dann wieder auf weitere Vorschriften verweist. Diese muss das Kreditinstitut dem Kreditnehmer im Darlehensvertrag mitteilen. Geschieht dies nicht, beginnt auch die Widerrufsfrist des Darlehens (üblicherweise 14 Tage) nicht zu laufen – der Darlehensnehmer kommt dann durch den Widerruf aus dem Darlehensvertrag.

Zu diesen Pflichtangaben zählt unter anderem die Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Bank dem Kunden mitzuteilen hat, wie lange der Darlehensvertrag laufen würde, bis es unter den anfgänglich gewählten Konditionen wie anfängliche Tilgung sowie vereinbartem Zinssatz vollständig zurückgezahlt wäre. In der Regel handelt es sich hierbei je nach Tilgungsrate um einen Zeitraum von 25 jahren oder mehr. Dieser Zeitraum ändert sich zwar, wenn die parteien nach Ende einer Zinsbindung neue Konditionen vereinabren, aber dennoch muss die Bank diese Angaben zu Beginn des Darlehensvertrags im Vertrag angeben.

Und genau hier hat die Ing-DiBa offenbar unsauber gearbeitet. Denn in zahlreichen Darlehensverträgen aus dem Zeitraum 2010 bis 2014 fehlt die Angabe der Laufzeit des Darlehens und somit eine entscheidende Pflichtangabe, zu deren Benenung die ING-DiBa verpflochtet ist, damit die Widerrufsfrsit zu laufen beginnt.  Zwar nennen die Darlehensverträge die Dauer der Zinsfestschreibung (in der Regel 10 bis 15 Jahre nach Abschluss), doch ist diese Angabe in keinem Fall zu verwechseln mit der Vertragslaufzeit – diese fehlt in den Verträgen der ING-DiBa.

Ersparnis von einigen Tausend Euro pro Jahr möglich!

Daher können Verbraucher somit ihre Immobilienfinanzierung auch noch Jahre später widerrufen. Auch die im Jahr 2016 eingeführte Gesetzesregelung zur Beendigung des Widerrufsjokers, wonach ältere Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden konnten, kommt hier nicht zum tragen. Denn diese Regelung betrifft nur solche Immobiliendarlehen, welche vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die fehlende Benennung der Vertragslaufzeit betrifft jedoch ausschließlich Darlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Denn erst auch ab diesem Datum galt die Angabe der Vertragslaufzeit als Pflichtangabe, die für den Beginn der Widerrufsfrist maßgweblich ist.

Damit bietet der Widerrufsjoker Kunden der ING-DiBa die Chance auf eine ordentliche Zinsersparnis.

Beispiel:

Eine Immobilienfinanzierung im Zeitraum zwischen 2010 und 2012 wurde regelmäßig mit einen Zinssatz von ca. vier Prozent. Bei einer Darlehenssumme von EUR 200.000,00 hat der Darlehensnehmer jährlich dann rund EUR 8.000,00 an Zinsen (ohne Berücksichtigung von Tilgungen) zu bezahlen. Durch einen Widerruf kommen Sie aus diesem Darlehensvertrag raus und können umgehend zu aktuellen Zinskonditionen umschulden.  Diese liegen derzeit noch bei ca.1,5 %. In diesem Fall sind nur noch EUR 3000,00 an Zinsen pro Jahr zu bezahlen – das entspricht einer Ersparnis von EUR  5.000,00 pro Jahr!

Aber auch wenn die Darlehensverträge eindeutig widerrufen werden können: Aufgrund des Verhaltens der Banken in der Vergangenheit ist nicht damit zu rechnen, dass die ING-DiBa einen Widerruf ohne Weiteres akzeptieren wird. Die Unterstützung eines auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalts wird daher auch wie zuvor erforderlich sein.

Darüber hinaus gelten auch hier dieselben Grundsätze wie bei dem Widerruf der Altverträge. Ein Widerruf sollte daher trotz des zu erwartenden Widerstands der ING-DiBa nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt erfolgen, da ein vorschneller Widerruf auch gravierende Folgen haben kann, wenn eine Unschuldungsmöglicheit nicht gesichert ist.

Rufen Sie uns an – wir prüfen Ihren Darlehenensvertrag und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Rechtsanwälte Berth & Hägele Partnerschaft
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Alexander Berth
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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