Das Landgericht München II hat eine 46-Jährige Frau am 29.07.2013 wegen einer Geisterfahrt auf der Autobahn, mit der sie sich das Leben nehmen wollte, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Es befand die Frau des versuchten Mordes in fünf Fällen für schuldig, weil sie den Tod anderer Menschen bei einer Frontalkollision in Kauf genommen habe.

Die Angeklagte hatte gegen Ende des mehrtägigen Prozesses zugegeben, dass sie sich mit ihrer Geisterfahrt auf der A 94 umbringen wollte. Sie habe nur noch «ich, ich, ich» im Kopf gehabt, gestand die 46-Jährige. Die Mutter von zwei halbwüchsigen Kindern war am 21.11.2012 in falscher Richtung auf die Autobahn gefahren. Mehrere Fahrer konnten ihr mit knapper Not ausweichen, ein Sattelzugfahrer schaffte das nicht mehr. Der Mann kam bei dem Frontalzusammenstoß mit einem Halswirbelschleudertrauma davon.

Das LG sah unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Die Frau habe die Arg- und Wehrlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ausgenutzt und ihren Wagen wie eine Waffe verwendet. Das Gericht berücksichtigte zugunsten der Angeklagten unter anderem ihr Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und neun Monate Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe und sah keinen versuchten Mord.

LG München II, Urteil vom 29.07.2013

(Quelle: beck online)