Postwurfsendungen können unzumutbare Belästigung darstellen
Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 30.09.2011 ist nun rechtskräftig geworden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Lüneburg gegen die Deutsche Post. Ihm waren immer wieder Ausgaben von «Einkauf aktuell» in den Briefkasten gesteckt worden, […]