Kein Recht auf Sonderkündigung eines Fitnessvertrages bei Gelenkserkrankung schon bei Vertragsschluss
Wer schon bei Abschluss eines Fitnessvertrages weiß, dass er die Angebote des Fitnessstudios eventuell aufgrund einer bestehenden Erkrankung nicht wahrnehmen können wird, hat kein Sonderkündigungsrecht, wenn er dann tatsächlich nicht trainieren kann. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Etwas anderes gelte nur, wenn ein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich vereinbart worden sei. Anfang April 2010 schloss ein Münchener […]