Makler-Angaben über Wohnungsgröße nicht bindend
Angaben, die Immobilienmakler zur Größe einer Mietwohnung machen, sind nicht bindend. Deswegen ist eine darauf gestützte Mietminderung nicht berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden und der Zahlungsklage eines Vermieters stattgegeben. In einer Internet-Annonce des Maklers hatte gestanden, dass die betroffene Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern hat und 920 Euro Miete im […]