Zunächst begehrte Nachbesserung schließt Berufung auf Fabrikneuheit eines Kfz nicht aus
Der Käufer eines Neuwagens kann sich auch dann noch auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen, wenn er die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten Fahrzeugs nicht generell abgelehnt, sondern zunächst eine Beseitigung der Schäden verlangt hat und diese anschließend nur unzureichend gelungen ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2013 hervor. […]