AG München: Reiseabbruchversicherung darf Attest über Erkrankung einer Betreuungsperson fordern
Muss eine Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über diese Erkrankung vorzulegen. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Reisepreises für den nicht genutzten Teil der Reise gegenüber seiner Versicherung. Dies stellt das Münchener Amtsgericht klar. Ein […]