Erwachsene Kinder müssen auch nach Kontaktabbruch Unterhalt für ihre Eltern zahlen
Ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn reicht für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht aus. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Aus dem Beschluss vom 12.02.2014 wird deutlich, dass auch zu berücksichtigen ist, wie sich der Unterhaltsberechtigte vor dem Kontaktabbruch im Hinblick auf seine elterlichen Pflichten verhalten hat. Die […]