Das Bundesverkehrsministerium plant für 2013 eine radikale Reform des bestehenden Punktesystems für Verkehrssünder. Der Entwurf des sog. Fahreignungsregisters sieht vor, künftig drei statt sieben Punktekategorien einzurichten. Zentral ist dabei, dass der Führerschein künftig bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen wird. Eine Einteilung wird künftig folgendermaßen vorgenommen:
Schwere Verstöße, hierzu zählen leichte Geschwindigkeitsverstöße oder aber auch Telefonieren mit dem Handy am Ohr. Hierfür wird künftig ein Punkt eingetragen. Besonders schwere Verstöße, hierzu zählen beispielsweise Rotlichtverstöße und Alkohol am Steuer, hierfür werden zwei Punkte eingetragen.
Die letzte Kategorie sind die Straftaten wie Fahrerflucht oder Nötigung im Verkehr, diese sollen mit drei Punkten sanktioniert werden.
Außerdem soll es klare Tilgungsfristen geben, Überliegefristen oder die Verlängerung der Tilgungsfristen, wenn neue Punkte hinzukommen, soll es nicht mehr geben: Schwere Verstöße verjähren 2,5 Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, besonders schwere nach 5 Jahren, Straftaten nach 10 Jahren
Aktuell bestehende Punkte werden nach einem festen Schlüssel auf das neue System umgestellt, beispielsweise ein Bestand von 1-3 Punkten wird auf einen Punkt umgerechnet, 10-11 Punkte auf 4 Punkte. Wer künftig 6-7 Punkte hat, wird verwarnt, und der Betroffene wird verpflichtet, ein einheitlich geregeltes Fahreignungsseminar zu besuchen, dabei sollen aber künftig (im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage)keine Punkte abgebaut werden.
Wer acht Punkte angesammelt hat, soll die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate verlieren, eine Wiedererteilung setzt eine MPU („Idiotentest“) voraus. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer schätzt, dass durch die Neuregelung eine Million Menschen, die leichte Verstöße begangen haben, nicht mehr mit Punkten sanktioniert würden, da die leichten Verstöße nicht mehr mit Punkten belegt werden. Demgegenüber schätzt Ramsauer, dass 500 Personen mehr pro Jahr die Fahrerlaubnis verlieren. Also aufgepasst, wenn diese Reform so beschlossen wird.