Die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) ist nicht tariffähig und war auch am 01.01.2010 nicht tariffähig. Dies stellte das Arbeitsgericht Duisburg am 22.08.2012 klar. Die Gewerkschaft BIGD mit Sitz in Duisburg hatte im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am 14.12.2010 (NZA 2011, 289) und zuletzt am 22.5.2012 (BeckRS 2012, 70480) entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Nach der Entscheidung des ArbG Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.
ArbG Duisburg, Beschluss vom 22.08.2012.
(Quelle: Beck online)