Die EliteMedianet GmbH, die die beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner betreibt, muss Premium-Mitgliedern bei fristgerechtem Widerruf des Partnervermittlungsvertrags die für eine Persönlichkeitsanalyse verlangten Kosten in Höhe von 99 Euro erstatten. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.01.2012 (Az.: 312 O 93/11, VuR 2012, 268) ist jetzt rechtskräftig, nachdem die Partnervermittlung ihre dagegen gerichtete Berufung zurückgenommen hat. Dies teilt die Verbraucherzentrale Hamburg am 11.06.2013 mit.

«Wer zu Unrecht 99 Euro gezahlt hat, kann diese jetzt zurückfordern», so Julia Rehberg, Expertin für Verbraucherrecht, «denn die in der Premium-Mitgliedschaft enthaltene kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse darf ab sofort nicht mehr vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.»

Möchten Verbraucher bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so müssen sie eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen, zu der als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines pdf-Dokuments gehört. Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handelt, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts.

LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2012 – 312 O 93/11

(Quelle: beck online)