Bislang hatten ledige Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Kindsmutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Dieser Zustand wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet.
Die Bunderegierung beabsichtigt nunmehr eine Lösung, welche auf eine Einigung nicht miteinander verheirateter Paare bezüglich eines gemeinsamen Sorgerechts hinwirkt und gegebenenfalls die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts in einem beschleunigten Verfahren vorsieht, wenn dies nicht dem Kindswohl entgegensteht.