Nach einer Entscheidung des LG München berechtigen falsche Angaben in den Angaben des Mietinteressenten über Einkommen und Beruf in der Selbstauskunft zu einer Kündigung des Mietverhältnisses.
Dies gilt auch dann, wenn es während der Mietdauer zu keinem Mietrückstand gekommen ist. Das Gericht würdigt damit die Möglichkeit des Vermieters anhand der Selbstauskunft Zahlungsfähigkeit und Mietausfallrisiko abzuschätzen und auf dieser Basis eine Entscheidung über die Vermietung an den Mietinteressenten zu treffen.