Ein Fußballfan, der dem Anhänger einer gegnerischen Mannschaft die «Fan-Jacke» vom Leib zerrt, begeht damit einen Raub. Das gilt zumindest dann, wenn er es sich im Zeitpunkt der Wegnahme vorbehält, die Jacke entweder zu vernichten oder als Trophäe zu behalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 07.11.2012 bestätigt.

Das OLG verwarf damit die Revision eines Anhängers des 1. FC Nürnberg, der wegen Raubes verurteilt worden war, weil er – gemeinsam mit einem weiteren Club-Fan – einem Anhänger der Spielvereinigung Greuther Fürth gewaltsam die Fan-Jacke weggenommen hatte. Die beiden Angeklagten waren in erster Instanz vom Amtsgericht Fürth zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie im März 2011 dem Geschädigten nach einem Spiel gefolgt waren und ihm seine weiß-grüne Fan-Jacke vom Leib gezerrt hatten. Einer der beiden versteckte die Jacke zunächst unter seinem Pullover. Als sie bemerkten, dass sich die Polizei näherte, verstauten sie die Jacke im Kofferraum ihres rund 30 Meter entfernt geparkten Autos. Auf die Berufung der Angeklagten hin hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die verhängte Strafe bestätigt. Es hat die Tat rechtlich als Raub eingeordnet, weil es zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Angeklagten erst später entscheiden wollten, ob sie die Jacke vernichten oder als Trophäe behalten würden.

Gegen dieses Urteil hat einer der beiden Angeklagten Revision zum OLG Nürnberg eingelegt. Er meinte, dass nur ein Bagatelldelikt vorliege, nicht aber ein Raub. Fans, die ihren «Gegnern» deren Fan-Utensilien wegnehmen, wollten sich diese nicht zueignen. Das hat das OLG anders gesehen. Zwar liege ein Raub tatsächlich nur dann vor, wenn der Täter sich die Sache, die er weggenommen hat, zueignen will. Daran fehle es, wenn er die Sache von vorneherein nur vernichten oder wegwerfen will. Wer sich aber die Entscheidung darüber vorbehält, was mit der Sache letztlich geschehen soll, der verhält sich so, als würde ihm die Sache gehören und eignet sie sich damit zu.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.11.2012 – 1 St OLG Ss 258/12

(Quelle: Beck online)