Die Daim­ler AG muss dem Käu­fer eines Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI mit einem Die­sel­mo­tor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schä­di­gung Scha­dens­er­satz in Form der Rück­ab­wick­lung des Kauf­ver­tra­ges leis­ten. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Naum­burg mit Ur­teil vom 18.09.2020 ent­schie­den.

OLG erachtete Vortrag des Käufers für ausreichend substantiiert

Erstmals habe ein Oberlandesgericht die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt, so  die Kanzlei. Das OLG habe den Vortrag des Klägers zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung für ausreichend substantiiert erachtet. Der Stuttgarter Autobauer habe demgegenüber pauschal das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung dementiert. Mehr sei nicht zu den Anschuldigungen vorgetragen worden. Tauglichen Vortrag zur Funktionsweise der Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl der Senat unter anderem die Vorlage eines Schreibens des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des entsprechenden Bescheids explizit angeordnet hatte.

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20

(Quelle: Beck online)