Die Daimler AG muss dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020 entschieden.
OLG erachtete Vortrag des Käufers für ausreichend substantiiert
Erstmals habe ein Oberlandesgericht die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt, so die Kanzlei. Das OLG habe den Vortrag des Klägers zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung für ausreichend substantiiert erachtet. Der Stuttgarter Autobauer habe demgegenüber pauschal das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung dementiert. Mehr sei nicht zu den Anschuldigungen vorgetragen worden. Tauglichen Vortrag zur Funktionsweise der Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl der Senat unter anderem die Vorlage eines Schreibens des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des entsprechenden Bescheids explizit angeordnet hatte.
OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20
(Quelle: Beck online)