Der Finanzdienstleister AWD muss zwei Kunden, die in die Medienfonds IMF 2 und 3 investiert hatten, die eingezahlte Summe beziehungsweise einen Großteil des angelegten Geldes zurückzahlen. Entsprechende Urteile haben das Oberlandesgericht Naumburg und das Landgericht Braunschweig gefällt, wie NDR Info und das Politikmagazin «Panorama» am 06.02.2012 berichten. Die Kläger seien über die Risiken der Anlagen nicht ausreichend aufgeklärt worden, so die Gerichte.
Im Fall des Fonds IMF 2 habe das OLG Naumburg den Medienfonds als «spekulative Anlage» bezeichnet, teilen NDR Info und «Panorama» mit. Schon der Fondsprospekt weise nicht auf die erhöhten Risiken für die Anleger hin. Das Risiko, einen Totalverlust zu erleiden, sei «verharmlost» worden, hätten die Richter in ihrer Begründung weiter ausgeführt. Im Fall des Medienfonds IMF 3 habe der Kunde das Geld zur Altersvorsorge anlegen wollen. In der AWD-Beratung sei aber auf die Risiken der Anlage nicht ausreichend hingewiesen worden. Laut LG Braunschweig sei der Medienfonds als «unternehmerische Beteiligung» wegen des hohen Risikopotenzials «grundsätzlich ungeeignet» für eine Altersvorsorge gewesen. Laut NDR Info und «Panorama» ging es in beiden Fällen insgesamt um rund 29.000 Euro.