Ein Heimkino und neue Betten kosteten ihn den Job: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erklärte die fristlose Entlassung des früheren US-Chefs eines deutschen Autoherstellers für rechtens.
Sein Arbeitgeber hatte den Manager 2011 nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen, weil er in seiner Dienstvilla in New Jersey auf Kosten des Konzerns unter anderem ein Heimkino und ein Fitnessstudio mit verspiegelten Wänden eingebaut haben soll.
Allein die Home-Entertainment-Anlage schlug mit Kosten von 90.000 US-Dollar (69.000 Euro) zu Buche. Neue Betten für die Familie schaffte der damalige US-Boss für 6100 Dollar an – und ließ sich später 9400 Dollar von seinem Arbeitgeber erstatten. Auch von einem neuen Weinkühlschrank war die Rede.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg bestätigte die für den Manager ungünstige Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom November 2012.
Die Anschaffungen kamen ihm letztlich teuer zu stehen – sie waren es, die die Berufungskammer als „sehr kritische Punkte“ wertete. Die fristlose Kündigung sei wirksam, weil er „Leistungen in erheblichem wirtschaftlichen Wert entgegengenommen hat, auf die er – wie er wusste – keinen Anspruch hatte“, erläuterte das Gericht.
Der Manager hatte beteuert, einige der Einbauten gar nicht selbst in Auftrag gegeben zu haben – darunter auch der Fitnessraum. Stattdessen habe sein Fahrer, der zugleich eine Art Hausmeister gewesen sei, die entsprechenden Entscheidungen getroffen.
Das Gericht ließ das nicht gelten und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der frühere Top-Manager muss sich nun geschlagen geben: Eine Revision ist nicht möglich.
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2013,Aktenzeichen: 3 Sa 129/12
Quelle: dpa vom 11.07.2013)