Auch ständige Leiharbeitnehmer sind bei Betriebsgrößenberechnung gemäß KSchG mitzuzählen
ArbeitsrechtDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung der Betriebsgröße auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sind, wenn ihr Einsatz auf einem «in der Regel» vorhandenen Personalbedarf beruht. Dies…