Dieselfahrer müssen weiter auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Ansprüchen im Abgasskandal warten. Eine für den 08.01.2019 angesetzte Verhandlung am Bundesgerichtshof ist abgesagt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Das teilte das Gericht am 11.12.2018 in Karlsruhe mit (Az.: VIII ZR 78/18).
Klage in Vorinstanzen erfolglos
Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen. Geklagt hatte ein Mann, der 2013 einen Skoda mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte. Er wollte deshalb nachträglich bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen: Durch die spätere Aktualisierung der Motorsoftware seien ihm technische Nachteile entstanden, außerdem sei sein Dieselauto wegen des Skandals generell mit einem Makel behaftet. In den Vorinstanzen – zuletzt am Oberlandesgericht Dresden – hatte der Mann keinen Erfolg.
Warten auf höchstrichterliche Entscheidung geht weiter
Ein Urteil der obersten deutschen Zivilrichter am BGH wäre für alle vergleichbaren Fälle wichtig gewesen. Ihre Rechtsprechung gibt die Linie vor für künftige Entscheidungen der unteren Gerichte. Zu den Hintergründen für die Zurücknahme der Revision war zunächst nichts bekannt. Gut vorstellbar wäre, dass sich die Parteien außergerichtlich verglichen haben.
(Quelle: Beck online)