Das Landgericht Stuttgart hat mit einer Entscheidung vom 25.10.2018 (6 O 175/17) erstmals Porsche zur Rückabwicklung verurteilt. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen Porsche Cayenne  3,0 l TDI, Baujahr 2014. Die Verurteilung erfolgte  ebenso wie in den zahlreichen Volkswagen-Fällen aufgrund sittenwidriger Schädigung  des Käufers durch den Einbau einer  manipulativen Abschaltvorrichtung. Porsche hatte im Verfahren zwar bestritten, dass in diesem Fahrzeug überhaupt eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut sein soll.  Das Gericht bezog sich aber auf das Rückrufschreiben von Porsche an den Kläger, mit welchem diesem mitgeteilt wurde, er benötige für sein Fahrzeug ein Software-Update, weil darin eine Motorsteuerungssoftware verbaut sei, welche die Abgaswerte im normalen Fahrbetrieb im Vergleich zum Betrieb auf einem Prüfstand verschlechtere.

Porsche hat bereits direkt nach dem Urteil angekündigt, die Entscheidung anzufechten und Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen. Daher bleibt es abzuwarten, ob die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart bestehen bleibt. Sollte sich dies bestätigen, wäre der Weg für alle Geschädigten gegenüber der Porsche AG  eröffnet. Denn die Schwierigkeit im Vergleich zu den VW-Fällen ist hier, dass Porsche, ebenso wie BMW und Daimler bislang nicht zugegeben haben, dass sie eine illegale Abschaltvorrichtung in ihren Motoren eingebaut haben. Volkswagen hingegen hat dies gleich aufgrund der  Enthüllungen  in den USA zur Vermeidung drakonische Strafen gleich zugegeben.