iMittlerweile haben auch das Landgericht Hanau und das Landgericht Karlsruhe den Automobilkonzern Daimler zur Rücknahme ihrer Fahrzeuge aufgrund von Manipulationen  der Abgasrückführung verurteilt. Das LG Hanau (Az.: 9 O 76/18) verurteilte Daimler zur Rücknahme eines Mercedes Vito. Außerdem wurde der Hersteller verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro zurückzuzahlen. Bei dieser Entscheidung hatte Daimler nnicht ausreichend  bestritten, dass in dem Fahrzeug eine Software eingebaut ist, welche auf dem Prüfstand dazu führt, dass die Abgas-Emissionen deutlich niedriger sind, als im normalen Fahrbetrieb. 

Auch das Landgericht Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) hhat in seiner Entscheidung Daimler  zur Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises verurteilt. Allerdings  lag der Fall hier so, dass gegen Daimler ein Versäumnisurteil erging,  weil der Konzern nach Zustellung der Klage nicht innerhalb von 2 Wochen angezeigt hatte, dass er sich gegen das Urteil wehren wolle. dies kann entweder darin begründet sein, dass sich Daimler nicht wehren wollte oder einfach nur die Frist für die Verteidigungsanzeige versäumt hat. Ab Erhalt des Versäumnisurteils kann Daimler dann innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, so dass das Verfahren fortgesetzt wird.  Demnach stellt diese Entscheidung einerseits keine ausreichende Grundlage für die Erfolgsaussichten weitere Klagen dar, da ein Versäumnisurteil aber auch nur dann ergeht, wenn die Klage schlüssig  begründet ist,  ist dies zumindest ein Indiz dafür, dass Ansprüche von Geschädigten  Käufern gegen Daimler grundsätzlich bestehen können.