Zum 01.08.2014 treten in Deutschland einige Neuregelungen in Kraft. So wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) die Ökostrom-Förderung auf eine neue Grundlage stellen. Das Betreuungsgeld soll steigen und erstmals gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischindustrie. Die Bundesregierung hat am 30.07.2014 alle Neuregelungen vorgestellt.
EEG wird an Erfordernisse angepasst
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) baut die Bundesregierung die Ökostromförderung in Deutschland grundlegend um. Das EEG 2014 soll den Ausbau von erneuerbaren Energien besser steuern. Ziel sei es, so die Regierung, den Anstieg der Stromkosten zu bremsen und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Darüber hinaus will die Regierung mit dem EEG 2014 Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern. Es tritt zum 01.08.2014 in Kraft.
Mindestlohn für Fleischindustrie und Schornsteinfeger
Bundesweit gibt es ab August 2014 erstmals für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, und beträgt anfangs 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Bereits seit dem 18.07.2014 gibt es ein Mindestentgelt für das Schornsteinfegerhandwerk. Der Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer beträgt hier 12,78 Euro brutto, für Auszubildende besteht eine gesonderte tarifliche Regelung, die bereits verbindlich ist. Die Regelung gilt laut Regierungsmitteilung rückwirkend ab dem 30.04.2014.
Mindestlohn für Maler und Lackierer
Auch für Maler und Lackierer gelten ab dem 01.08.2014 neue Mindestlöhne: So erhalten ungelernte Arbeitnehmer ab August 2014 einen Mindeststundenlohn von 9,90 Euro, der am 01.05.2015 auf 10,00 Euro und am 01.05.2016 auf 10,10 Euro ansteigt. Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 Euro, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an.
Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Alle zu einer «Ghettorente» Berechtigten erhalten laut Neuregelung ihre Zahlungen zum frühestmöglichen Rentenbeginn. Das ist der 01.07.1997. Regelungen, die einen Rentenbeginn ab Juli 1997 verhindert haben, werden laut Regierung nicht mehr angewendet. Die bisherige Antragsfrist 30.06.2003 werde ebenfalls gestrichen. Auch die ansonsten im Sozialrecht übliche Begrenzung auf maximal vier Jahre rückwirkende Nachzahlung werde nicht angewendet.
Betreuungsgeld: 150 Euro ab August 2014
Das Betreuungsgeld steigt ab August 2014 auf 150 Euro monatlich pro Kind. Die Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.
Lebenspartnerschaften in steuerlichen Belangen gleichgestellt
Die Vorschriften in den Steuergesetzen sind laut Bundesregierung so geändert worden, dass Lebenspartnerschaften in allen steuerlichen Belangen vollständig mit Ehen gleichgestellt sind. Dies gilt insbesondere in der Abgabenordnung, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagengesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Das diese Änderungen enthaltende Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist am 24.07.2014 in Kraft getreten.
Gläubiger werden besser geschützt
Private Unternehmen und staatliche Auftraggeber sollen ihre Rechnungen schneller bezahlen. Deshalb werden Verzugszinsen erhöht, wenn Zahlungsfristen überschritten werden. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, gelten künftig als unangemessen und sind daher unwirksam. Das Gesetz tritt vollständig zum 01.08.2014 in Kraft.
Mehr Schutz für Kaninchen
Für die gewerbliche Kaninchenhaltung gelten ab dem 11.08.2014 erstmals spezielle Regelungen. Aus Gründen des Tierschutzes müssen Halter bestimmte Vorgaben zur Bodenbeschaffenheit, zu Rückzugsflächen, zur Luft- und zur Lichtzufuhr erfüllen. Sie dürfen Kaninchen vor allem nicht isoliert halten. Die Tiere müssen Zugang zu Raufutter und geeignetes Material zum Nagen und Scharren haben. Mindestens zweimal täglich müssen Halter nach dem Rechten schauen.
(Quelle: Beck online)