Ein Ehepaar aus Hannover ist beim Kauf von Zertifikaten der pleitegegangenen Lehman-Bank falsch beraten worden und bekommt daher 7,4 Millionen Euro Schadenersatz. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden, wie Sprecher Conrad Müller-Horn am 22.08.2012 sagte (Az.: 14 U 291/10). Die «Neue Presse Hannover» hatte zuerst über den Fall berichtet. Die US-Investmentbank Lehman Brothers hatte im September 2008 Insolvenz beantragt. Die Pleite erschütterte die Finanzmärkte.
Das OLG bestätigte eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Die Bethmann Bank hatte den vermögenden Anlegern den Angaben zufolge im April 2008 vorgeschlagen, sie sollten ihre Commerzbank-Zertifikate verkaufen und dafür Lehman-Zertifikate kaufen. Das Paar besaß bereits Lehman-Papiere, im April 2008 erwarb das Geldinstitut weitere Lehman-Zertifikate im Wert von knapp 3,7 Millionen Euro.
Das LG verurteilte die Bank im September 2010 zur Zahlung von Schadenersatz wegen einer Pflichtverletzung aus dem Anlageberatungsvertrag. Die Bank hätte das Paar aufklären müssen, dass es mit Lehman bergab ging, hieß es zur Begründung. Das Geldinstitut legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Das OLG wies die Berufung im Mai 2012 zurück.
Die Bank habe ihre Beratungspflichten unter anderem deshalb verletzt, weil sie den Anlegern vor dem «Tausch» der Commerzbank- in Lehman-Zertifikate ein falsches schlechteres Rating zur Commerzbank genannt habe, erklärte Müller-Horn. «Um einen Vergleich der Papiere zu ermöglichen, hätten wesentliche Informationen zu beiden Zertifikaten richtig und vollständig sein müssen.“
Auch die negative Presseberichterstattung über Lehman habe die Bank verschwiegen. Sie hätte aber über Risikofaktoren aufklären müssen – unabhängig davon, ob im April 2008 bereits ein konkretes Insolvenzrisiko für Lehman vorhersehbar war. Ende Juli 2008 habe das Institut das Paar nicht auf die Herabstufung des Ratings von Lehman hingewiesen, sondern vom Verkauf der Zertifikate abgeraten.