Das Bundeskabinett will dafür sorgen, dass Vernunft und Maß bei der Bezahlung von Managern nicht verloren gehen. Dafür hat es am 08.05.2013 einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Überarbeitung der Vergütung von Vorständen aktiennotierter Unternehmen beschlossen. Die Koalition habe sich rasch darauf verständigt, noch in dieser Wahlperiode eine Regelung zur Vorstandsvergütung vorzulegen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Die Formulierungshilfe kann möglicherweise noch in dieser Wahlperiode Gesetz werden, wenn sie in die laufenden Beratungen zur Aktienrechtsnovelle 2013 im Deutschen Bundestag eingefügt wird.
Der Vorschlag zur Festlegung der Vorstandsbezüge sei ein ökonomisch sinnvoller und gleichzeitig wirkungsvoller Beitrag zu einer Vermeidung von Selbstbedienung in großen Publikumsgesellschaften, betont das Bundesjustizministerium. Dafür werde der Hauptversammlung eine stärkere Kontrolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrates zugewiesen. Die Regeln verpflichteten den Aufsichtsrat zu einer verschärften Rechenschaft über sein Tun. Die Hauptversammlung solle als Versammlung der Unternehmenseigentümer über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem ein zwingendes Votum abgeben. Sie habe ihr Kontrollrecht durch jährliche Abstimmungen über das Vergütungssystem und die konkrete Vergütungshöhe auszuüben.
Durch die Benennung einer konkreten Höhe maximal erzielbarer Einkünfte sollen die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real werden, heißt es in der Mitteilung. Mit der verbesserten Transparenz sei eine Billigung oder Missbilligung der Arbeit des Aufsichtsrats verbunden, während unverhältnismäßige Eingriffe in die Eigentümerrechte, in die Freiheit der Wirtschaft und in die Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Hauptversammlung vermieden würden.
(Quelle: Beck online)