Ein Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 24.07.2013 weckt die Hoffnung auf eine Deckelung der Anwaltskosten bei der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen, die Verbraucher im privaten Bereich begangen haben. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, teilt das Gericht in dem Beschluss mit, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt.
Bei vielen Urheberrechtsverstößen, die oft durch das Filesharing von Video- und Musikdateien begangen werden, wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen, meinen die Verbraucherschützer. «Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt», hofft Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg und weist darauf hin, dass selbst Minderjährigen und arglosen Internetusern in der Vergangenheit Forderungen von bis zu 3.000 Euro zugeschickt wurden.
AG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2013 – 31a C 109/13
(Quelle: Beck online)