Der Vermieter muss auf Aufforderung durch den Mieter einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution erbringen.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen kann der Mieter bei bei mangelndem Nachweis trotz Aufforderung die laufende Mietzinszahlung bis zur Erbringung dieses Nachweises zurückhalten.