Nach einer Mitteilung der dpa vom 14.03.2012 stehen die ersten 2000 Drogerie-Filialen, welche von einer Schließung bedroht sind, nunmehr fest.
Während Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz in Oberhof (Thüringen) Verhandlungen mit dem Betriebsrat fortsetzte, sollen die betroffenen Märkte umgehend mit dem Räumungsverkauf beginnen.Die betroffenen Filialen wurden seit Dienstagabend über ihre Schließung in Kenntnis gesetzt. Der Insolvenzverwalter spricht mit den Arbeitnehmervertretern noch über die Prüfung von rund 400 weiteren Läden. Darüber hinaus sollen rund 12 000 Arbeitsplätze wegfallen.
Ob die Mitarbeiter, welche von einer Kündigung betroffen wären, die Möglichkeit haben, stattdessen in eine so genannte Transfergesellschaft wechseln zu können, bleibt weiterhin offen. Folglich ist davon auszugehen, diese Mitarbeiter mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen.
Mitarbeiter, welche eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, sollten unbedingt darauf achten, dass für den Fall, dass sich diese Mitarbeiter gegen die ausgesprochene Kündigung wehren möchten, eine Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung einzuhalten haben, um Klage vor einem Arbeitsgericht zu erheben.
Um das Risiko einer Klagewelle zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter den Mitarbeitern entsprechende Aufhebungsverträge anbieten wird. Diese sollten auf jeden Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
Rechtsanwalt Alexander Berth ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf solche Fälle spezialisiert.
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