Ein schwäbischer Amtsrichter könnte Geschichte im Online-Recht schreiben. Der Jurist hat bei Facebook den Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen. Trotzdem ist unklar, ob er an die Daten herankommt. Denn wenn Richter einen E-Mail- oder Facebook-Account beschlagnahmen wollen, gelten enge Vorschriften.
Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Der Angeklagte ist ein typisches Mitglied der «Generation Facebook». «Al Capone» nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen. Deshalb hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt.
Das gab es laut Experten in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen. Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.