Ein Jahr, nachdem der Bundesgerichtshof mehrere Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, unter anderem zur Zillmerung von Abschlusskosten und zum Stornoabzug, gekippt hat (BeckRS 2012, 17641), zieht die Verbraucherzentrale Hamburg am 12.08.2013 eine negative Zwischenbilanz, was Nachzahlungen der Versicherer auf zu geringe Rückkaufswerte bei vorzeitig gekündigten oder beitragsfrei gestellten Versicherungen betrifft: Die Versicherer zahlten zu zögerlich und oft unzureichend. Außerdem seien die Nachzahlungen meist nicht nachvollziehbar.
Dieser Einschätzung der Verbraucherzentrale liegt eine Auswertung von Stichproben aus Tausenden bei ihr zur Prüfung eingereichter Fälle zugrunde. Diese habe ergeben, dass kein einziger Versicherer den Schaden von sich aus reguliert, ohne dass Verbraucher ihren Anspruch ausdrücklich geltend machen. Von den Verbrauchern, die ihren Anspruch angemeldet hatten, hätten 25 Prozent Nachzahlungen in Höhe von durchschnittlich 733 Euro pro Vertrag erhalten, wobei die Abrechnungen nicht nachvollziehbar seien. Nur in acht Prozent der untersuchten Fälle hätten die Versicherer ihren Kunden die diesen zustehenden Zinsen (aus gezogener Nutzung, Verzugszinsen) gezahlt.
ie Verbraucherzentrale moniert zudem, dass die Versicherungsunternehmen Nachzahlungen häufig unter Berufung auf Verjährung ablehnten. 20 Prozent der Verbraucher hätten aus diesem Grund kein Geld bekommen. Der Berichterstatter sieht im Vorgehen der Versicherer einen klaren Rechtsmissbrauch und fordert Nachbesserungen. Bei rund 3,2 Millionen gekündigten Versicherungsverträgen jedes Jahr würden eigentlich nachzahlungsberechtigten Verbrauchern auf diese Weise jährlich 469 Millionen Euro vorenthalten, so die Verbraucherzentrale.
(Quelle: beck online)