In dem spektakulären Mordfall um die in einem Parkhaus vergewaltigte und anschließend ermordete Lena hat das Landgericht Aurich eine beachtliche Entscheidung getroffen. Es wurde nämlich bereits vor Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Recht der Öffentlichkeit, sich über einen Strafprozess zu informieren stellt ein hohes Rechtsgut dar, welches nur unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden kann. So müssen Opfer von Straftaten in öffentlicher Hauptverhandlung sehr weitgehend berichten, dies auch über intime Details der Straftat und ihres Lebens.
Im vorliegenden Fall wurde das Opfer der Straftat getötet. Dennoch wurde unter anderem auch aus Rücksicht auf die Angehörigen des Opfers die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit die grausamen Details der Tat nicht von jedermann erfahren werden können. Die Entscheidung zeigt damit, dass der Schutz der Opfer und deren Angehöriger einer Straftat zunehmend Bedeutung gewinnt. Die Rechte von Opfern im Strafprozess wurden in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich verstärkt. Wer Opfer einer Straftat wurde, hat mittlerweile umfangreiche Möglichkeiten und Rechte, dies beginnt bei dem Angebot, Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen zu suchen, sich in einem Strafprozess durch eine Zeugenbegleitung oder eines Rechtsanwaltes unterstützen zu lassen oder sich mit umfangreichen Rechten als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen und in dem Prozess eine aktive Rolle einzunehmen. Die Zeiten in denen das Opfer einer Vergewaltigung dem Zeugen eines harmlosen Verkehrsunfalles praktisch gleichgestellt waren sind damit glücklicher Weise Vergangenheit.
Landgericht Aurich, Az. 12 Qs 81/12