Schmidt hatte in USA Leitungsfunktion für Umweltfragen inne
Schmidt saß bereits seit Beginn des Jahres 2017 in Untersuchungshaft. Er war zuvor von FBI-Agenten vor dem Rückflug aus einem Winterurlaub nach Deutschland in Miami festgenommen worden und ist nun der zweite langjährige VW-Mitarbeiter, der in den USA eine harte Strafe erhält. In seiner damaligen Leitungsfunktion für Umweltfragen in den Vereinigten Staaten zwischen Februar 2012 und März 2015 hat sich Schmidt nach Überzeugung des Gerichts der Vergehen schuldig gemacht. Sein Anwalt David DuMouchel hatte auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 100.000 Dollar plädiert. Immerhin soll dem Verurteilten aber nun noch die Zeit angerechnet werden, die er inzwischen in U-Haft verbracht hat.
Strafe wäre ohne Deal wohl noch höher ausgefallen
Schmidt hatte seine Mittäterschaft rund um „Dieselgate“ zunächst abgestritten. Im August 2017 bekannte sich der 48-jährige Deutsche dann jedoch schuldig und ging einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein. Dadurch wurden mehrere Anklagepunkte gestrichen, das Strafmaß hätte für ihn sonst noch höher ausfallen können. Ein Antrag auf Kaution wurde abgelehnt. Vor Schmidt wurde der VW-Ingenieur James Liang verurteilt. Er hatte als Kronzeuge mit den Ermittlern kooperiert. Auch Liangs Strafe war mit drei Jahren und vier Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 200.000 Dollar überraschend hart. Insgesamt sind im Zusammenhang mit der Abgas-Affäre in den USA bislang Anzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns vom Justizministerium öffentlich gemacht worden.
US-Behörden wollen einzelne Personen zur Rechenschaft ziehen
Der Wolfsburger Autobauer hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden und Recherchen von Wissenschaftlern eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil Abgastests manipuliert zu haben. Die rechtlichen Konsequenzen auf Konzernebene sind durch Vergleiche mit Klägern in Nordamerika, für die VW inzwischen mehr als 25 Milliarden Euro an Kosten für Strafen und Entschädigungen verbucht hat, großteils abgeschlossen. Ein Gesamtvergleich zu strafrechtlichen Punkten sorgte Anfang 2017 ebenfalls für Entlastung. Doch US-Behörden versuchen mit Hochdruck, darüber hinaus die individuelle Schuld einzelner Personen zu prüfen und diese zur Verantwortung zu ziehen.
Auch in Deutschland zahlreiche Strafverfahren rund um Abgas-Skandal
Die meisten Beschuldigten dürften für die Ermittler jedoch schwer zu fassen sein. Sie befinden sich in Deutschland, von wo aus ihnen wohl vorerst keine Auslieferung droht. Angeklagt in den USA ist etwa der ehemalige Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Auch in Deutschland laufen zahlreiche strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal. Unter anderem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Betrug und Marktmanipulation. Allein in diesen Fällen geht es – einschließlich eines Verfahrens gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn – um fast 40 Beschuldigte. Gegen sechs weitere Personen laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen CO2-Angaben. Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zur Datenlöschung aufgerufen haben soll.
Auch Mitarbeiter von Porsche und Audi im Visier der Staatsanwaltschaften
In Stuttgart hat der Verdacht der Marktmanipulation wegen einer womöglich zu späten Information der Finanzwelt durch VW im Herbst 2015 ebenfalls Staatsanwälte auf den Plan gerufen. Auch der aktuelle Konzernchef Matthias Müller sowie der Ex-VW-Finanzvorstand und heutige Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sind im Visier. Zuvor hatten schon die Braunschweiger Strafverfolger solche Untersuchungen gestartet – dort außerdem gegen VW-Kernmarken-Chef Herbert Diess. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben. Staatsanwälte prüfen zudem Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Porsche und Audi. Anklagen gibt es hierzulande bisher aber nicht. Auch in vielen anderen Ländern laufen straf- und zivilrechtliche Untersuchungen.
(Quelle: Beck-online)